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Stiftungsrecht


Eine Stiftung ist eine Organisation ohne Mitglieder, in der der Stiftende mit dem Kapital ein Vermögen verselbständigt. Für die Verwendung muss neben einem bestimmten Stiftungszweck auch Vermögen, Satzung oder Rechtsform gewählt werden. Hier gibt es so einiges zu beachten, deswegen ist eine kompetente Beratung unerlässlich.

Meine Leistungen im Stiftungsrecht sind insbesondere:


  • Beratung bei der Gründung einer Stiftung – bei Bedarf in direkter Zusammenarbeit mit einer Steuerkanzlei
  • Entwurfsausarbeitung der Stiftungssatzung
  • Abstimmung der Satzung mit der jeweils zuständigen Stiftungsbehörde
  • Durchführung des Anerkennungsverfahrens
  • Gestaltung von Geschäftsführerverträgen mit der Stiftung
  • Beratung der Stiftungsorgane zu stiftungsrechtlichen Fragestellungen
  • Beratung bei Streitigkeiten
  • Beratung und Vertretung bei zivilrechtlicher Haftung der Stiftung und der Organe bei Schäden
  • Beratung und Vertretung bei aufkommenden strafrechtlich relevanten Sachverhaltskonstellationen der Stiftungsuntreue
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